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Familienentlastender Dienst Kern Care GmbH – Alltagshilfe und Betreuung
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Was die Pflegekasse zahlt

Für viele unserer Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten, weil die Pflege- oder Krankenkasse die Leistung übernimmt. Welcher Weg für Sie infrage kommt, hängt vom Pflegegrad und von Ihrer Situation ab.

Diese Kostenträger kommen infrage

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

131 Euro monatlich

Diesen Betrag erhalten Pflegebedürftige schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann für die Alltagshilfe eingesetzt werden. Für die Regionen Winsen/Aller, Wedemark und Aurich/Ostfriesland ist Kern Care dafür vom Landesamt für Soziales und Familie anerkannt.

Weitere Wege

  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

    Wenn die pflegende Angehörige oder der pflegende Angehörige verhindert ist – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, um einmal durchzuatmen –, übernimmt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Auch Leistungen zur Begleitung und Betreuung sind darüber möglich.

  • Pflegesachleistung nach §36 SGB XI

    Damit werden pflegerische Leistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert, die ein zugelassener Dienst erbringt.

  • Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung nach §38 SGB V

    Dieser Weg läuft über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse. Er kommt nach Unfall oder Krankheit, nach einer Operation und bei Komplikationen während der Schwangerschaft infrage. Wir übernehmen die Einsätze nach Freigabe Ihrer Krankenkasse.

Vorab: die Einstufung

Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss vorab eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst erfolgen. Erst danach steht fest, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Leistungen damit verbunden sind.

Was die Pflegeversicherung leisten soll

Die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzen und unterstützen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Der vom Medizinischen Dienst festgestellte notwendige Bedarf wird nicht vollständig durch die Leistungen der Pflegekasse gedeckt.

Dabei soll die aktivierende Pflege im Vordergrund stehen. Das heißt: Die Hilfen, die unsere Betreuungskräfte übernehmen, berücksichtigen und stärken die vorhandenen Möglichkeiten unserer Kunden.

Bitte beachten: Diese Angaben geben einen Überblick und ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse. Welche Leistungen Ihnen im Einzelfall zustehen, entscheidet Ihre Kasse.

Wir prüfen Ihren Anspruch am Telefon

Sagen Sie uns Ihren Pflegegrad und Ihre Kasse, dann sagen wir Ihnen, welche Leistung dafür infrage kommt und was Sie dafür brauchen.

Bürozeiten: wochentags 09:00 bis 13:00 Uhr

Jetzt anrufen: 05146 9861-227