Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
131 Euro monatlich
Diesen Betrag erhalten Pflegebedürftige schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann für die Alltagshilfe eingesetzt werden. Für die Regionen Winsen/Aller, Wedemark und Aurich/Ostfriesland ist Kern Care dafür vom Landesamt für Soziales und Familie anerkannt.