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Familienentlastender Dienst Kern Care GmbH – Alltagshilfe und Betreuung
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Hilfe im Alltag, damit Sie zu Hause bleiben können.

Wir unterstützen Senioren, Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen – im Haushalt, beim Einkaufen, auf dem Weg zum Arzt und bei allem, was den Tag leichter macht.

Platzhalterbild. Hier folgt ein Foto einer Betreuungskraft von Kern Care mit einer Kundin zu Hause.

Darauf können Sie sich verlassen

  • Anerkannt nach §45b SGB XI

    Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

  • Eine feste Bezugsperson

    Dieselbe Betreuungskraft kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Sie kennt Ihre Gewohnheiten.

  • Keine langen Verträge

    Buchen Sie uns so oft Sie möchten und so oft Sie Unterstützung benötigen.

Warum Kern Care

  • Offiziell anerkannt

    Für die Regionen Winsen/Aller, Wedemark und Aurich/Ostfriesland anerkannt nach §45b SGB XI vom Landesamt für Soziales und Familie.

  • Abrechnung über die Kasse

    Alle Leistungen, die wir erbringen, können wir über Kranken- und Pflegekassen abrechnen – Entlastungsleistungen ebenso wie Verhinderungspflege.

  • Keine langen Verträge

    Sie gehen bei uns keine langen Verträge ein und buchen genau so viel Unterstützung, wie Sie brauchen.

  • Rundum versichert

    Betriebs-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Jede Betreuungskraft ist über Kern Care versichert.

  • Familienfreundlich

    Wir sind ein familienfreundliches Unternehmen und beschäftigen viele Mütter mit Kindern, die bei uns Familie und Beruf in Einklang bringen.

  • Qualifiziert bei Demenz

    Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über fachliche Qualifikationen speziell im Bereich Demenzbetreuung.

Wer die Kosten übernimmt

Für Pflegebedürftige entstehen in vielen Fällen keine zusätzlichen Kosten. Diese Leistungen kommen infrage:

  • Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI – 131 Euro monatlich, schon ab Pflegegrad 1
  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
  • Pflegesachleistung nach §36 SGB XI
  • Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung nach §38 SGB V

Für die Leistungen der Pflegeversicherung muss vorab eine Einstufung durch den Medizinischen Dienst erfolgen.

Was die Pflegekasse zahlt

In drei Schritten zum Start

  1. Schritt 1: Anrufen

    Sie rufen uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir hören zu und sagen Ihnen, was möglich ist.

  2. Schritt 2: Kennenlernen

    Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation gemeinsam an und klären die Abrechnung mit Ihrer Kasse.

  3. Schritt 3: Loslegen

    Ihre feste Betreuungskraft kommt zu den vereinbarten Zeiten. Ändert sich etwas, passen wir das an.

So erreichen Sie uns

Bürozeiten

Sie erreichen uns wochentags 09:00 bis 13:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten schreiben Sie uns gern eine E-Mail an info@kerncare.de. Wir melden uns zurück.

Termine planen

Für die Planung Ihrer Termine erreichen Sie die Büros direkt:

disposition@kerncare.de

Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Seit dem 01.03.2026 liegt uns dafür eine gesonderte Anerkennung vor – wir kommen zu Ihnen nach Hause.

Mehr zu den Beratungsbesuchen

Wir suchen Verstärkung

Da wir uns ständig vergrößern, suchen wir regelmäßig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Niedersachsen – auch Quereinsteiger sind willkommen.

Zu den Stellenangeboten

Jetzt anrufen: 05146 9861-227