Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener, regelmäßiger Hausbesuch für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.
Seit dem 01.03.2026 liegt uns eine gesonderte Anerkennung für die Durchführung von Beratungsbesuchen nach §37 Abs. 3 SGB XI vor.
Er dient der Qualitätssicherung der Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen.
Wer im Rahmen häuslicher Pflege Pflegegeld erhält, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung, ein Besuch ist auf Wunsch aber möglich.
Der Besuch findet bei Ihnen zu Hause statt. Alle an der Pflege beteiligten Personen sollen entlastet werden und können am Termin teilnehmen.
Die Fachkräfte informieren dabei auch über Pflegekurse sowie weitere Schulungs- und Beratungsmöglichkeiten.
Je nach Pflegegrad sind halbjährliche oder vierteljährliche Besuche vorgeschrieben.
Die Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI ist auch in angrenzenden Regionen möglich.
Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf
- Celle, Hannover und Hildesheim 05146 9861-227 – jetzt anrufen
- Ostfriesland 04941 9839922-3 – jetzt anrufen
Rufen Sie die Nummer für Ihre Region an. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause, zu dem Ihre Angehörigen gern dazukommen.