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Familienentlastender Dienst Kern Care GmbH – Alltagshilfe und Betreuung
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Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung

Nach §38 SGB V können Sie vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet bekommen. Das ist möglich bei:

  • Unfall oder Krankheit
  • nach einer Operation
  • Komplikationen während der Schwangerschaft

Wir beraten Sie gern über die weiteren Möglichkeiten und übernehmen die Einsätze nach Freigabe Ihrer Krankenkasse.

Sie haben eine Verordnung – wir übernehmen den Rest

Rufen Sie mit der Verordnung in der Hand an. Wir klären die Freigabe mit Ihrer Krankenkasse und fangen danach an.

Bürozeiten: wochentags 09:00 bis 13:00 Uhr

Jetzt anrufen: 05146 9861-227