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Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung
Nach §38 SGB V können Sie vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnet bekommen. Das ist möglich bei:
- Unfall oder Krankheit
- nach einer Operation
- Komplikationen während der Schwangerschaft
Wir beraten Sie gern über die weiteren Möglichkeiten und übernehmen die Einsätze nach Freigabe Ihrer Krankenkasse.
Sie haben eine Verordnung – wir übernehmen den Rest
Rufen Sie mit der Verordnung in der Hand an. Wir klären die Freigabe mit Ihrer Krankenkasse und fangen danach an.
Bürozeiten: wochentags 09:00 bis 13:00 Uhr